2011-10-28 16:33
2011-10-28 16:33 von Stefan Ulbricht
Ein aus Fleischstücken zusammengeklebter Braten darf einem Urteil zufolge nicht Schweinebraten heißen. Verbraucher erwarteten bei der Bezeichnung "Schweinebraten" ein "im natürlichen Zusammenhang belassenes" Stück Fleisch - und nicht eines, das aus mehreren Stücken zusammengeklebt werde, begründeten die Richter des Berliner Verwaltungsgerichts ihr Urteil.
Entsprechend sei die Bezeichnung tatsächlich irreführend. Ein Berliner Unternehmen verwendet Schweinefleisch-Stücke und spritzt dort Kochsalz-Lake hinein. Danach wird das Fleisch getumbelt - das heißt für mehrere Stunden gewälzt. Dadurch wird das Fleisch zarter, zugleich wird Eiweiß freigesetzt. Anschließend werden die Fleischstücke in einer Dose gegart, wobei sie sich dank des Eiweißes verbinden. Zum Schluss wird das Fleisch in Scheiben geschnitten und für Fertiggerichte verschiedener Hersteller verwandt.