Europäisches Recht
In den Jahren 2005 und 2006 wurde das deutsche Lebensmittel- und Hygienerecht durch das europäische Recht ersetzt. Der deutsche Verbraucher wird im Ergebnis wenig davon merken, denn das deutsche Recht lag schon bisher in vielen Bereichen auf oder über der Höhe der neuen Anforderungen.
Vorrangig gelten folgende Normen, welche dann die Verbrauchergesundheit und -sicherheit garantieren:
- VO (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit.
- VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- VO (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
- VO (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs.
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird auch EG Basisverordnung genannt. Sie trat bereits zum 1. Januar 2005 in Kraft. An ihren Grundsätzen sind alle anderen lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu messen.